Schulordnung

Schulordnung

Im Jahr 2012 wurde die Schulordnung in einer Kooperation zwischen Lehrkräften und Eltern (AG Schulordnung) erarbeitet, diskutiert und anschließend in den Gremien der Schule (Elternbeirat, GLK, Schulkonferenz) verabschiedet.

Sie gilt seit November 2012 in der vorliegenden Fassung. Die Klassenlehrkräfte haben sie mit den Kindern eingeführt und besprochen. Dies wird jeweils zu Schuljahresbeginn wiederholt – ebenso wie die „Vereinbarung zum Umgang bei Regelverstößen“.

Jede Klassenlehrkraft vermerkt die Einweisung der Kinder in die Schulordnung im Klassenbuch.

Hier können Sie den vollständigen Text unserer Schulordnung lesen.

Schulordnung

Unsere Schulordnung

Zusammen leben und zusammen arbeiten an der Michael-Friedrich-Wild-Grundschule in Müllheim im Markgräflerland:

I. Leitbild:

Unsere Schule sei eine Erfahrungs- und Lernwelt für Kinder, in der wir mit den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gemeinsam unterwegs sind.

Wir wenden uns dem ganzen Kind zu und wollen mit „Kopf, Herz und Hand“ gleichermaßen die Talente der Kinder entfalten und Bildungswelten erschließen.

„Erziehen“ und „Bildung ermöglichen“ sehen wir als gleichwertige pädagogische Anliegen, die prozesshaft und lebendig umgesetzt werden.

Geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, Transparenz, Teamgeist und Offenheit schaffen wir Lern- und Erziehungs-Anlässe, die wir zur Stärkung der Persönlichkeit des Kindes nutzen wollen.

Dies soll in einem Schulklima geschehen, in dem alle am Schulleben Beteiligten, also Kinder, Kollegium und Eltern sowie außerschulische Kooperationspartner vertrauensvoll und konstruktiv zusammenwirken.

 

II. Darum ist uns wichtig:

 

  • In unserer Schule sollen sich alle Menschen wohlfühlen können.
  • Wir begegnen uns höflich und befolgen die notwendigen Anweisungen von allen uns bekannten Erwachsenen, die an unserer Schule arbeiten.
  • In der Schule und auf dem Schulweg verhalten wir uns so, dass niemand belästigt, gefährdet, geschädigt oder verletzt wird.

 

III. Aus diesem Grund und zur Sicherheit aller vereinbaren wir folgende Regeln als Schulordnung:

1.     Auf dem Schulweg:

  • Erst nach der bestandenen Fahrradprüfung in Klasse 4 kommen wir mit dem Fahrrad zur Schule. Die Fahrräder stellen wir am Fahrradstellplatz ab. An Schultagen schieben wir das Fahrrad auf dem Schulgelände. Andere Fahrgeräte sind verboten.
  • An der Bushaltestelle stellen wir uns hinter dem Geländer auf und warten ruhig auf den Bus.

 2.     Vor Schulbeginn:

  • Wir kommen pünktlich zur Schule (ca. 10 Min. vorher).
  • Wir warten vor dem Haupteingang.
  • Nach dem ersten Läuten gehen wir gleich zu unserem Klassenzimmer.

 3.     Im Schulhaus:

  • Unsere Kleidung hängen wir an die Garderobe. Schuhe stellen wir in die Schuhablage. Wir lassen keine wertvollen Dinge auf dem Flur zurück (die Schule übernimmt dafür keine Verantwortung).
  • Wir verhalten uns ruhig, leise und ordentlich. Pausenhofspielgeräte benutzen wir nur draußen.
  • Wir achten das Schuleigentum und das Eigentum anderer und gehen damit sorgfältig um.
  • Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster und werfen nichts hinaus.
  • Die Schule verlassen wir nur nach Beendigung des Unterrichts oder mit einer besonderen Erlaubnis.
  • Im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände sind Handys oder sonstige elektronische Geräte verboten.
  • Wir halten die Toilette sauber und ordentlich.

 4.     Im Klassenzimmer:

  • Unser Klassenzimmer ist unser Wohnraum. Wir achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.
  • Im Klassenzimmer reden wir leise und rennen nicht herum.
  • Nach dem Ende des Unterrichts stellen wir die Stühle hoch. Wir verlassen unser Zimmer sauber.
  • In Fachräumen gelten gesonderte, ausgehängte Regeln.

 5.     In den Pausen:

  • In der großen Pause gehen wir zügig auf den Pausenhof. Wir bleiben auf dem Hof, der uns zugeteilt wurde. Wir klettern nicht ins Gebüsch oder auf die Bäume.
  • Schneeballwerfen und Eisschlittern ist verboten.
  • Bei sehr schlechtem Wetter bleiben wir im Klassenzimmer.
  • Zur Toilette gehen wir am Anfang oder Ende der großen Pause. In den kleinen Pausen verlassen wir das Klassenzimmer nur, um auf die Toilette zu gehen. Danach kommen wir gleich zurück.
  • Für den Hofdienst und die Benutzung des Fußballplatzes beachten wir die ausgehängten Pläne.

 6.     In der Turnhalle:

  • Wir betreten die Halle nur mit einer Lehrkraft.
  • In der Halle und den Umkleideräumen verhalten wir uns leise.
  • Die Geräteräume betreten wir nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Die Sportgeräte benutzen wir nur mit Erlaubnis der Lehrkraft. Wir verlassen die Halle aufgeräumt und sauber.

 7.     Fundsachen:

  • Gefundene Gegenstände geben wir sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.

 8.     Schäden und Unfälle:

  • Schäden melden wir gleich einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder auf dem Sekretariat.
  • Bei Unfällen holen wir schnell eine Lehrkraft oder andere Erwachsene zu Hilfe.

 9.     Müll:

  • Grundsätzlich vermeiden wir Müll.
  • Müll werfen wir immer in die Mülleimer.
  • Saubere Papierabfälle sammeln wir in einem besonderen Behälter.

10.    Fluchtwege im Alarmfall:

  • Es gelten die aktuellen Flucht- und Rettungspläne.

Diese Schulordnung tritt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Schulkonferenz am 02.07.2013 in Kraft.

Ergänzungsblatt zur Schulordnung für Eltern

Krankmeldungen und Beurlaubungen:

 

  • Eltern melden ihre Kinder gleich zu Unterrichtsbeginn am selben Morgen krank, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr. Dies kann telefonisch, per Email oder schriftlich geschehen. In jedem Fall, jedoch spätestens am 3. Tag nach Krankheitsbeginn muss eine unterschriebene Entschuldigung vorliegen.
  • In begründeten, dringenden Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung des Kindes vom Unterricht schriftlich beantragt werden.
  • Die Entscheidung bis max. 2 Unterrichtstagen trifft die Klassenlehrkraft. Beurlaubungen im Anschluss an Wochenenden/ Schulferien sowie von mehr als 2 Unterrichtstagen genehmigt die Schulleitung.
  • Beurlaubungen sind grundsätzlich nur einmal in der Grundschulzeit möglich.

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